Die KommAustria hat die von der Salzburg Plus Television GmbH wegen behaupteter Verstöße der RTS-Regionalfernsehen-GmbH gegen §§ 37, 38 und 43 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G) eingebrachte Beschwerde zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G