Die KommAustria hat der Red Bull Media House GmbH gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms "Servus TV" über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 28.03.2013, KOA 4.255/13-001, zugeordneten Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk ("MUX D") für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Das Programm "Servus TV" ist ein 24-Stunden-Vollprogramm, besteht zu etwa 60 % aus Eigenproduktionen und ist grundsätzlich deutschsprachig, wobei einzelne Inhalte auch im Mehrkanaltonverfahren mehrsprachig und teilweise untertitelt ausgestrahlt werden. Es umfasst klassische Unterhaltung wie Filme und Serien, Kultur, Sport und Freizeit, Dokumentationen und Reportagen, Informationen und Aktuelles, Musik und Reisen sowie Live-Event-Übertragungen. Einerseits wird der Schwerpunkt auf die Vermittlung alpenländischer und europäischer Errungenschaften sowie von Heimat und Kultur gelegt, andererseits sollen unter der Bezeichnung "Red Bull TV bei ServusTV" grenzüberschreitende Programmformate, welche die Themengebiete Lifestyle und Sport, Magazine sowie Live-Event-Übertragungen umfassen, angeboten werden.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA