Die KommAustria hat über Antrag des ORF die Bereitstellung von „Online-Kurznachrichtensendungen“ nach Maßgabe der am 30.08.2019 gemäß § 5a ORF-G vorgelegten geänderten Angebotskonzepte für TVthek.ORF.at und für das ORF-Angebot in Sozialen Medien gemäß § 6b Abs. 1 iVm Abs. 2 und 3 ORF-G bewilligt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G