Die KommAustria hat über Anzeige der Ländle TV GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 31.01.2013, KOA 4.432/13-001, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des digitalen terrestrischen Fernsehprogramms „Ländle TV“ über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 17.10.2012, KOA 4.232/12-001, zugeordnete terrestrische Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk „MUX C – Vorarlberg“, gemäß § 6 Abs. 1 und 3 AMD-G die Änderung der Programmdauer bzw. -gattung dahingehend genehmigt, dass im Rahmen des Programms der Ländle TV GmbH beginnend mit 01.01.2020 für die Dauer von zwölf Wochen täglich von 09:00 bis 10:00 Uhr, 16:00 bis 17:00 Uhr und 00:00 bis 01:00 Uhr Teleshopping gesendet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA