Die KommAustria hat die am 17.01.2020 eingelangte Anzeige von A betreffend des abrufbaren Youtube Kanals „A einfach Online Marketing“unter der URL „https://www.youtube.com/channel/UC3EpqNEG6HPrASK53LDjSZA“ und betreffend des Facebook Profils A unter der URL „https://www.facebook.com/A.37“ gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA