• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    14.09.2023
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    Bayern Digital Radio GmbH
  • GZ
    KOA 4.501/23-008

Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage "UNTERSBERGGEIERECK (Untersberg) Block 7A"

Die KommAustria hat der Bayern Digital Radio GmbH gemäß § 28 Abs. 1 iVm § 34 Abs. 2 TKG 2021 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „UNTERSBERG GEIERECK (Untersberg) Block 7A“, die durch das beiliegende, einen Bestandteil des Spruchs bildende, technische Anlageblatt beschrieben ist, zur Verbreitung von digitalem Hörfunk sowie Zusatzdiensten erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

Weitere Entscheidungen