Die KommAustria hat die am 23.05.2022 eingelangten Anzeige der Sky Österreich Fernsehen GmbH des unter https://twitter.com/SkySportAustria abrufbaren Dienstes „Sky Sport Austria“ sowie des unter https://twitter.com/AbstauberDie abrufbaren Dienstes „Die Abstauber“ gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Der Bescheid wurde in (Teil-) anonymisierter Fassung veröffentlicht.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G