Die KommAustria hat die am 23.05.2022 eingelangten Anzeige der Sky Österreich Fernsehen GmbH des unter https://twitter.com/SkySportAustria abrufbaren Dienstes „Sky Sport Austria“ sowie des unter https://twitter.com/AbstauberDie abrufbaren Dienstes „Die Abstauber“ gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Der Bescheid wurde in (Teil-) anonymisierter Fassung veröffentlicht.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA