• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    10.07.2019
  • Unterkategorie
    Verwaltungsstrafverfahren
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 1.960/19-227

Strafverfügung wegen Nichtaktualisierung 2018

Die Beschuldigte hat als unbeschränkt haftende Gesellschafterin der CCM-TV KG und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften verantwortliches Organ dieser Gesellschaft in Bahnstraße 32, 7210 Mattersburg, zu verantworten, dass diese es im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 unterlassen hat, bei der KommAustria eine Aktualisierung der in § 9 Abs. 2 AMD-G genannten Daten hinsichtlich der Abrufdienste "CCM-TV KG" und "Youtube Channel CCM-TV KG" vorzunehmen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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