• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    22.10.2014
  • Unterkategorie
    Abschöpfung
  • Partei(en)
    ORF
  • GZ
    KOA 11.210/14-018

Abschöpfungsverfahren wegen Verletzung des Verbotes der Schleichwerbung

Gemäß § 38b Abs. 1 ORF-G wird
a. festgestellt, dass der Österreichische Rundfunk durch die Ausstrahlung des Gewinnspiels „Das große Lotto-Zusatzzahlenspiel im Hitradio Ö3“, welches gemäß dem Bescheid des Bundeskommunikationssenates (BKS) vom 11.11.2013, GZ 611.804/0010-BKS/2013, gegen das Verbot der Schleichwerbung gemäß § 1a Z 7 und 8 iVm § 13 Abs. 1 Satz 2 ORF-G verstoßen hat, einen wirtschaftlichen Vorteil in der Höhe von EUR 506.550,- erlangt hat, und
b. dieser Betrag in Höhe von EUR 506.550,- für abgeschöpft erklärt.

Dem Österreichischen Rundfunk wird aufgetragen, den Abschöpfungsbetrag gemäß Spruchpunkt 1. binnen vier Wochen ab Rechtskraft dieses Bescheides auf das Konto der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH zu überweisen.

Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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