• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Datum
    18.11.2020
  • Unterkategorie
    Hörfunk analog
  • Partei(en)
    ROCK ANTENNE GmbH#Radio Maria Österreich - Der Sender mit Sendung
  • GZ
    KOA 1.477/20-001

Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Graz und Teile des Bezirks Graz-Umgebung“

Die KommAustria hat dem Verein „Radio Maria Österreich - Der Sender mit Sendung“ gemäß § 3 Abs. 1 und 2, §§ 5 und 6 sowie § 13 Abs. 1 Z 3 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft dieses Bescheides die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Graz und Teile des Bezirks Graz-Umgebung“ erteilt.

Der Antrag der ROCK ANTENNE GmbH auf Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Graz und Teile des Bezirks Graz-Umgebung“ wurde gemäß § 6 Abs. 1 Z 1 und 2 PrR-G abgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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