Gemäß § 38 AVG wird das Verfahren über die Anzeige der Sky Österreich Fernsehen GmbH gemäß § 9 Abs. 1 AMD-G betreffend den unter www.youtube.com/SkyÖsterreich abrufbaren Youtube-Kanal bis zur Vorabentscheidung des in der Rechtssache C-132/17 Peugeot Deutschland GmbH angerufenen Gerichtshofes der Europäischen Union ausgesetzt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Wien, 6.11.2017, Dr. Susanne Lackner
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA