• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    19.04.2022
  • Unterkategorie
    Versuchsabstrahlungen
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 1.193/22-007

Zurückweisung eines Antrags zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen

Die KommAustria hat den Antrag von A vom 12.03.2022 auf Erteilung einer Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Funkanlage zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 iVm § 34 Abs. 1 und 2 und § 37 Abs. 1 TKG 2021 unter Nutzung der Übertragungskapazität „KNITTELFELD 107,9 MHz“ gemäß § 13 Abs. 3 AVG wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages zurückgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original

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