Die KommAustria hat der Planai Grundstückssicherungs GmbH gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „Planai TV“ über die der Planai-Hochwurzen-Bahnen Gesellschaft m.b.H. mit Bescheid der KommAustria vom 24.10.2018, KOA 4.223/18-004, zugeordnete terrestrische Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Rundfunk („MUX C – Oberes Ennstal“) für die Dauer von zehn Jahren erteilt. Das Programm wird sowohl in SD als auch in HD verbreitet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA