Die KommAustria hat über Anzeige der RE1 Digital Media GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 03.10.2019, KOA 4.425/19-009, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des digitalen terrestrischen Fernsehprogramms „RE / eins – Das Außerfernsehen“ über die der Telenet Systems GmbH mit Bescheid der KommAustria vom 07.03.2019, KOA 4.225/19-003, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 14.09.2020, KOA 4.425/20-002, zugeordnete terrestrische Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk „MUX C – Region Außerfern“, gemäß § 6 Abs. 1 und 3 AMD-G die Änderung der Programmdauer bzw. -gattung dahingehend genehmigt, dass im Rahmen des Programms bis 30.06.2021 jeweils Montag und Donnerstag um 19:00 Uhr für die Dauer von 30 bis 60 Minuten Teleshopping gesendet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA