Die KommAustria hat über Anzeige der RE1 Digital Media GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 03.10.2019, KOA 4.425/19-009, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des digitalen terrestrischen Fernsehprogramms „RE / eins – Das Außerfernsehen“ über die der Telenet Systems GmbH mit Bescheid der KommAustria vom 07.03.2019, KOA 4.225/19-003, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 14.09.2020, KOA 4.425/20-002, zugeordnete terrestrische Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk „MUX C – Region Außerfern“, gemäß § 6 Abs. 1 und 3 AMD-G die Änderung der Programmdauer bzw. -gattung dahingehend genehmigt, dass im Rahmen des Programms bis 30.06.2021 jeweils Montag und Donnerstag um 19:00 Uhr für die Dauer von 30 bis 60 Minuten Teleshopping gesendet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G