Der Bohmann Druck- und Verlag-Gesellschaft m.b.H. & Co. KG wurde gemäß § 22 Abs. 1 und Abs. 2 Audiovisuelle Mediendienstegesetz zur Erprobung digitaler Übertragungstechniken und programmlicher Entwicklungen (Pilotversuche) für die Dauer vom 26.10.2011 bis zum 26.10.2012 die Bewilligung zur digitalen Verbreitung des Programms „SCHAU TV“ über die der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG (ORS) mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 23.02.2006, KOA 4.200/06-002, zugeordneten terrestrischen Multiplex-Plattform („MUX B“) im Raum Wien erteilt.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G