Der LT1 Privatfernsehen GmbH wurde gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die Änderung des Programms dahingehend genehmigt, dass das Programm der "LT1" täglich von 00:00 bis 17:00 Uhr, von 17:30 bis 21:00 Uhr und von 21:30 bis 24:00 Uhr (nicht also in den Zeiträumen von 17:00 bis 17:30 Uhr und von 21:00 bis 21:30 Uhr) gesendet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA