• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    11.02.2015
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    Bayern Digital Radio GmbH
  • GZ
    KOA 1.004/15-002

Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage "BREGENZ 1 - Pfänder Kanal 10D"

Die KommAustria hat der Bayern Digital Radio GmbH gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 TKG 2003 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in dem beiliegenden, einen Bestandteil des Spruchs bildenden, technischen Anlageblatt (Beilage 1) beschriebenen Funkanlage „BREGENZ 1 – Pfänder Kanal 10D“ zur Verbreitung von digitalem Hörfunk sowie Zusatzdiensten über die Multiplex-Plattform „Bayern“ ab 23.02.2015 erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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