• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Datum
    09.08.2019
  • Unterkategorie
    Änderung der Eigentumsverhältnisse
  • Partei(en)
    Antenne "Österreich" und Medieninnovationen GmbH
  • GZ
    KOA 1.012/19-036

Änderung der Eigentumsverhältnisse der Antenne "Österreich" und Medieninnovationen GmbH

Die KommAustria hat aufgrund des Antrags der Antenne „Österreich“ und Medieninnovationen GmbH gemäß § 22 Abs. 5 PrR-G festgestellt, dass nach Abtretung von 100 % der sich im Eigentum der Alpha Medien GmbH für Wirtschaftskommunikation befindlichen Anteile an der Antenne „Österreich“ und Medieninnvationen GmbH an die AÖM Beteiligungs GmbH & Co KG weiterhin den Bestimmungen des § 5 Abs. 3 sowie der §§ 7 bis 9 PrR-G entsprochen wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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