Die KommAustria hat die Beschwerde der A in ihrem unerledigten Umfang, somit insoweit, als sie sich wegen behaupteter Verletzungen des ORF-Gesetzes gegen die Ausstrahlung der Dokumentation „Nationale Träume - Ungarns Abschied von Europa?“ am 26. September 2012 im Fernsehprogramm ORF 2 richtet, gemäß §§ 35, 36 Abs. 1 Z 1 lit. b iVm § 1 Abs. 3, § 4 Abs. 1 Z 1, § 4 Abs. 4, § 4 Abs. 5 Z 1 bis 3, § 4 Abs. 6, § 10 Abs. 1 und Abs. 3 bis 7 ORF-G als unbegründet abgewiesen.
Das BVwG hat mit Erkenntnis vom 12.05.2016, GZ W149 2000572-2/4E, die Beschwerde gegen diesen Bescheid als unbegründet abgewiesen.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA