Gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 TKG 2003 wurde dem Verein Campus Radio St. Pölten für den Zeitraum von 09.05.2016 bis 10.05.2016 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der im Anlageblatt (Beilage 1) beschriebenen Funkanlage „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“ zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G