Dem Verein zur Schaffung und zum Betrieb von unabhängigen Fachhochschulradios St. Pölten wurde vom 01.04.2008 bis zum 31.03.2009 die Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im Sinne des § 3 Abs. 5 Z 2 PrR-G (Ausbildungsradio) unter Nutzung der Übertragungskapatität "S POELTEN 4 (Fernheizwerk St. Pölten Nord) 94,4 MHz" erteilt.
Das Programm ("Campusradio") umfasst ein zur Gänze eigengestaltetes 24 h-Vollprogramm mit einem Programmschema, wonach im Rahmen der Fachhochschulstudiengänge ein Programm für Studenten und Schüler gesendet wird. Das Programm umfasst verschiedene Sendeflächen, die Musiksendungen, Talk-Sendungen, Sendungen zu den Themenbereichen IT und Medien, Chartsendungen u.ä. enthalten.
Diese Zulassung ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA