• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    11.06.2014
  • Unterkategorie
    Amtswegige Feststellung von Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    Community TV Salzburg Gemeinnützige Betriebs GmbH
  • GZ
    KOA 1.960/14-450

Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige von Eigentumsänderungen

1. Gemäß §§ 60, 61 Abs. 1 und 62 Abs. 1 AMD-G wird festgestellt, dass die Community TV Salzburg Gemeinnützige Betriebs GmbH (FN 378035 i beim Landesgericht Salzburg) die Bestimmung des § 10 Abs. 7 AMD-G dadurch verletzt hat, dass sie Änderungen ihrer Eigentumsverhältnisse nicht binnen zwei Wochen ab Rechtswirksamkeit der Abtretung oder Anteilsübertragung der Regulierungsbehörde mitgeteilt hat.

2. Gemäß § 62 Abs. 4 AMD-G wird festgestellt, dass es sich bei der Rechtsverletzung gemäß Spruchpunkt 1. um keine schwerwiegende Verletzung des AMD-G handelt.

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