Die Telekom-Control-Kommission hat am 7. März 2005 Anträge der eTel Austria AG und der Colt Telecom Austria GmbH auf Erlass von (Teil-)Zusammenschaltungsanordnungen betreffend Neuregelungen für Dienste mit geregelten Tarifobergrenzen und frei kalkulierbaren Mehrwertdiensten zurückgewiesen.
Der Bescheid Z 13/04-8 betreffend die eTel Austria AG steht hier zum Download bereit. Von der Veröffentlichung des - materiell im Wesentlichen übereinstimmenden - Bescheides betreffend Colt Telecom Austria GmbH wurde abgesehen.