Die Telekom-Control-Kommission hat durch Dr. Eckhard Hermann als Vorsitzenden sowie durch Dkfm. Alfred Reiter und DI Peter Knezu als weitere Mitglieder in der Sitzung vom 18.06.2001 nach amtswegiger Einleitung des Verfahrens einstimmig beschlossen:
I. Spruch
Gemäß § 33 Abs 4 des Telekommunikationsgesetzes, BGBl Nr. I 100/1997 idF BGBl I Nr. 32/2001 (TKG) in Verbindung mit § 111 Z 5 TKG wird festgestellt, dass die Telekom Austria AG
- auf dem Markt für das Erbringen des öffentlichen Sprachtelefondienstes mittels eines festen Telekommunikationsnetzes,