Die Telekom-Control-Kommission hat durch Dr. Eckhard Hermann als Vorsitzenden sowie durch Dr. Oskar Grünwald und Univ. Prof. DI Dr. Gottfried Magerl als weiteren Mitgliedern in der Sitzung vom 31. Juli 2000nach amtswegiger Einleitung des Verfahrens einstimmig beschlossen:
Spruch
Gemäß § 33 Abs. 4 TKG in Verbindung mit § 111 Z 5 TKG wird von Amts wegen festgestellt, dass die Mobilkom Austria AG auf dem Markt für das Erbringen von Zusammenschaltungsleistungen marktbeherrschend im Sinne des Telekommunikationsgesetzes ist.
Anmerkung: siehe auch Bescheid zur Feststellung der marktbeherrschenden Stellung der Telekom Austria AG auf dem Zusammenschaltungsmarkt.