Mit Bescheid vom 29.07.2002 hat die Telekom-Control-Kommission im Verfahren Z 16/02 als Ergänzung des zwischen den Parteien Mobilkom Austria AG & Co KG und MCI WorldComTelecommunication Services Austria GmbH bestehenden, das Zusammenschaltungsverhältnis regelnden Bescheides Z 8/01 Regelungen betreffend die direkte Abrechnung des indirekten Verkehrs, insbesondere betreffend Sicherheitsleistungen, Verzugszinsen und Mahnspesen erlassen.