Die Österreichische Post AG war als Universaldiensterbringer verpflichtet, jene Hausbrieffachanlagen, die nicht den Anforderungen des § 34 Abs 2, 4 und 5 PMG entsprechen, bis zum 31.12.2012 auszutauschen.
Der Antrag der Rieder Immobilien GmbH, die Post-Control-Kommission (PCK) möge der Österreichischen Post AG den Austausch von insgesamt 42 Hausbrieffachanlagen nach § 34 Abs 8 Postmarktgesetz (PMG) auftragen, wurde mangels Zuständigkeit der PCK zurückgewiesen.