Die Telekom-Control-Kommission hat mit Bescheid vom 02.07.2012 über Antrag der Gemeinde Wals-Siezenheim gemäß § 11 TKG 2003 iVm § 117 Abs 1 TKG 2003 gegenüber der Multikom Austria Telekom GmbH Regelungen betreffend den Ersatz von Aufwendungen für die Freilegung von Leitungen im öffentlichen Gut erlassen. Der Bescheid steht unten zum Download bereit.