Die Telekom-Control-Kommission hat durch Dr. Eckhard Hermann als Vorsitzenden sowie durch Dr. Erhard Fürst und DI Peter Knezu als weitere Mitglieder im Verfahren F 3/07 betreffend die Zustimmung zur Überlassung von Frequenznutzungsrechten gemäß § 56 Abs. 1 TKG 2003 iVm § 19 der einen integrierenden Bestandteil des Bescheides F 5/04-37 der Telekom-Control-Kommission vom 08.11.2004 bildenden Frequenzzuteilungsurkunde sowie zur Zustimmung zur Änderung der Eigentümerstruktur gemäß § 56 Abs. 2 TKG 2003 in der Sitzung am 16.04.2007 einstimmig folgenden Bescheid beschlossen: