Die Telekom-Control-Kommission hat über den Antrag der A1 Telekom Austria AG, Lassallestraße 9, 1020 Wien auf Genehmigung einer wesentlichen Änderung der Eigentümerstruktur der A1 Telekom Austria AG in ihrer Sitzung vom 30.07.2012 einstimmig beschlossen:
Gemäß § 56 Abs 2 TKG 2003 sowie § 11 der Konzessions- und Frequenzzuteilungsurkunde, Anlage I) zum Bescheid der Telekom-Control-Kommission vom 20.11.2000, K 15/00-67, wird antragsgemäß die Zustimmung zur Änderung der Eigentümerstruktur an der A1 Telekom Austria AG, die sich durch den Erwerb von Anteilen durch América Móvil S.A.B. de C.V. sowie die RPR Privatstiftung an der Telekom Austria AG ergibt, gesamthaft erteilt.