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Am 06.09.2010 hat die Telekom-Control-Kommission einen Bescheid betreffend die Analyse des Vorleistungsmarktes für physischen Zugang zu Netzinfrastrukturen beschlossen. Mit diesem Bescheid wurde festgestellt, dass A1 Telekom Austria AG auf dem genannten Markt über beträchtliche Marktmacht iSd §§ 35, 37 TKG 2003 verfügt. A1 Telekom Austria AG wurden spezifische Verpflichtungen zur Zugangsgewährung, zur Nichtdiskriminierung einschließlich der Veröffentlichung von Standardangeboten, zur Entgeltkonktrolle und zur Transparenz auferlegt.