• Bereich
    TKK
  • Datum
    13.12.2021
  • Kategorie
    Sonstiges
  • GZ
    S 18/21

S 18/21 – HOT Telekom und Service GmbH

Mit Bescheid vom 13.12.2021 hat die Telekom-Control-Kommission den Antrag der HOT Telekom und Service GmbH auf Erhebung von Aufschlägen bei verschiedenen Produkten befristet vom 19.12.2021 bis zum 18.12.2022 genehmigt, um die Tragfähigkeit des inländischen Endkundenmodelles sicherzustellen („Sustainability clause“).

Die zulässigen Aufschläge können dem Spruch des Bescheides entnommen werden, der nachstehend zum Download bereitsteht.