Die Telekom-Control-Kommission hat gem. § 18 TKG 2003 mit Bescheid T 1/05-38vom 20.02.2005 auf Antrag der 11880 telegate GmbH vertragsersetzende Anordnungen hinsichtlich des offline-Zugangs der Antragstellerin zu den für den Telefonbucheintrag vorgesehenen Daten der Teilnehmer der mobilkom austria AG & Co KG erlassen. Dabei wurde neben den übrigen Modalitäten der Datenpreis im Sinne der Kostenorientiertheit festgesetzt. Der Bescheid findet sich nachstehend zum Download.