Mit Erkenntnis vom 8.6.2005, 2001/03/0129-12, hat der Verwaltungsgerichtshof den Bescheid der TKK vom 12.3.2001, Z 14/00-80, betreffend die Erlassung einer Entbündelungsanordnung wegen Rechtswidrigkeit in Folge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Die Telekom-Contorl-Kommission hat nach Durchführung des fortgesetzten Verfahrens in der Sitzung vom 14.11.2005 den Ersatzbescheid Z 14/00-153 beschlossen.
Der Bescheid Z 14/00-153 steht hier zum Download bereit.