Mit Bescheid vom 20.03.2023 hat die Telekom-Control-Kommission beschlossen, das Verfahren der A1 Telekom Austria AG wegen mutmaßlicher Verstöße gegen Art 3 Abs 3 VO (EU) 2015/2120 einzustellen. Gegenstand des Verfahrens war die Zulässigkeit der Vornahme von DNS-Sperren aufgrund einer Abmahnung der behaupteten Rechteinhaberin DOR FILM Produktionsgesellschaft m.b.H. nach § 81 Abs 1a UrhG.