RDVF 43/23-11 - Leitungsrecht
Die RTR hat mit Bescheid vom 11. Dezember 2023 über einen Antrag gemäß §§ 54, 78, 194 Abs 1 Telekommunikationsgesetz 2021, BGBl I 2021/190 idgF, zum einen das Bestehen eines Leitungsrechts am öffentlichen Gut einer niederösterreichischen Marktgemeinde festgestellt und zum anderen vertragsersetzende Bedingungen (betreffend Ausübungs-/Schadenshaftungsmodalitäten) angeordnet.
Der Bescheid steht unten zum Download bereit.