(Lorenzo Cozzani)
Artikel 123 der Richtlinie (EU) 2018/1972 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation führt ein spezielles Überprüfungsverfahren in Bezug auf die Rechte der Endnutzer:innen ein. Dieses sieht vor, dass BEREC eine Stellungnahme veröffentlicht, in der bewertet wird, inwieweit die in Artikel 3 festgelegten allgemeinen Ziele durch Teil III Titel III (Rechte der Endnutzer:innen) erfüllt werden. Unter weitestmöglicher Berücksichtigung der Stellungnahme von BEREC veröffentlicht die Europäische Kommission einen Bericht über die Anwendung von Teil III Titel III und legt gegebenenfalls einen Gesetzgebungsvorschlag zur Änderung dieses Titels vor, falls dies erforderlich ist, um die in Artikel 3 des EECC definierten Ziele weiterhin sicherzustellen.
BEREC ist grundsätzlich der Ansicht, dass Teil III Titel III des EECC so gestaltet ist, dass er zukunftssicher bleibt und die Rechte der Endnutzer:innen auch angesichts der kontinuierlichen Entwicklungen im Bereich der elektronischen Kommunikation gewährleistet. In den meisten Fällen bietet der Rahmen durch seine robuste Struktur die notwendige Flexibilität, um neuen Herausforderungen und technologischen Veränderungen gerecht zu werden. In diesen Fällen vertritt BEREC die Auffassung, dass eine enge Zusammenarbeit der nationalen Regulierungsbehörden ausreichend ist, um einen angemessenen Schutz der Endnutzer:innen sicherzustellen.
Dennoch hat BEREC einige Bereiche identifiziert, in denen Maßnahmen erwogen werden könnten, um einen verbesserten Schutz der Endnutzer:innen, eine größere Klarheit sowie die vollständige Erfüllung der in Artikel 3 des EECC festgelegten Ziele auch in Zukunft zu gewährleisten. Anhang I des veröffentlichten Dokuments bietet einen kurzen Überblick über die identifizierten Bereiche und die entsprechenden Vorschläge von BEREC.
Der veröffentlichte Berichtsentwurf hat zum Ziel, einen Überblick über den aktuellen Stand der Kupferabschaltung in Europa zu bieten und relevante Erkenntnisse sowohl zum Prozess als auch zur Regulierung zu sammeln. Der Bericht basiert auf einer Umfrage, die im Frühjahr 2024 unter 31 europäischen Regulierungsbehörden, einschließlich der 27 EU-Mitgliedstaaten, durchgeführt wurde.
Die Umfrage zeigt Fortschritte beim Ausbau und der Nutzung von Glasfasernetzen auf europäischer Ebene. Im Hinblick auf die Abschaltung von Kupfernetzen deuten die Daten auf Fortschritte seit 2022 hin. Etwas mehr als die Hälfte der SMP-Betreiber hat die Absicht angekündigt, Teile ihrer herkömmlichen Netze abzuschalten. Auch die Zahl der Länder, in denen Regulierungsbehörden Vorschriften für den Übergangsprozess festgelegt haben, hat zugenommen. Grundsätzlich haben sich im Migrationsprozess verbesserte Kommunikation und längere Ankündigungsfristen als wirksame Maßnahmen zur Unterstützung der Endnutzer:innen erwiesen.
Der Berichtsentwurf verweist auf Vorschläge der Europäischen Kommission, Zieltermine für die Abschaltung von Kupfernetzen festzulegen, betont jedoch die Herausforderungen bei der Umsetzung solcher Vorgaben angesichts nationaler Unterschiede. BEREC unterstreicht, dass der Schutz der Endnutzer:innen Vorrang haben muss. Einheitliche Zielvorgaben könnten schwierig durchzusetzen sein, da sie die unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Mitgliedstaaten nicht ausreichend berücksichtigen.
Der Berichtsentwurf wird nun bis zum 31. Jänner öffentlich konsultiert.
Dieser Berichtsentwurf befasst sich mit der Rolle der gemeinsamen Nutzung von Mobilfunkinfrastruktur ("Infrastructure Sharing") als Mittel zur Förderung der ökologischen Nachhaltigkeit von elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten.
Das Infrastructure Sharing bietet ökologische Vorteile. Durch die Vermeidung von Infrastruktur-Duplizierungen können Energie eingespart, der Materialverbrauch reduziert und die Ressourcennutzung optimiert werden. Die gemeinsame Nutzung von Infrastruktur trägt dazu bei, CO₂-Emissionen zu senken, die Flächennutzung zu minimieren und die Entstehung von Elektronikabfällen zu verringern.
Der Berichtsentwurf von BEREC hebt hervor, dass nationale Regulierungsbehörden in die Lage versetzt werden sollten, diese ökologischen Vorteile in ihre Entscheidungsfindung im Zusammenhang mit Infrastructure Sharing einzubeziehen, ohne dabei andere mögliche Auswirkungen solcher Vereinbarungen, wie auf den Wettbewerb und den Schutz der Endnutzer:innen, zu vernachlässigen. Um diesen Ansatz zu stärken, unterstreicht BEREC seine bisherige Unterstützung zur Erweiterung des regulatorischen Mandats der Regulierungsbehörden, um Umweltziele explizit einzuschließen,
Der Berichtsentwurf wird bis zum 26. Jänner öffentlich konsultiert.
Der Beschluss (EU) 2022/2481 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Aufstellung des Politikprogramms 2030 für die digitale Dekade (Digital Decade Policy Programme 2030 – DDPP) soll Europas digitale Transformation lenken. Er definiert Ziele in den Bereichen digitale Kompetenzen, Infrastruktur sowie Digitalisierung von Unternehmen und öffentlichen Diensten. Die EU-Kommission überwacht den Fortschritt der Mitgliedstaaten mithilfe zentraler Leistungsindikatoren (Key Performance Indicators – KPIs), die im Juni 2023 durch einen Durchführungsbeschluss festgelegt wurden.
Dieser BEREC-Umsetzungsbericht analysiert, wie das DDPP und der Durchführungsbeschluss von nationalen Regulierungsbehörden und anderen zuständigen Behörden umgesetzt werden, insbesondere im Hinblick auf die Konnektivität-Leistungsindikatoren (KPIs). Der Bericht zeigt, dass bei der Datenerhebung für diese KPIs erhebliche Herausforderungen bestehen. Einige KPI-Definitionen sind unklar oder fehlen, während andere Indikatoren unnötig komplex gestaltet sind. Dennoch wurden auch Fortschritte erzielt. Immer mehr Behörden nutzen die BEREC-Leitlinien zur geografischen Untersuchung der Reichweite elektronischer Kommunikationsnetze, und die Datenerhebung erfolgt zunehmend auf granularer Ebene. Dies trägt zu einer verbesserten Datenqualität und einer höheren Vergleichbarkeit bei.
In diesem Bericht betont BEREC, dass KPIs so gestaltet sein sollten, dass sie die Zielvorgaben des DDPP präzise messen können, gleichzeitig jedoch praktikabel und proportional bleiben. Die Ergebnisse dieses Berichts fließen in die Aktualisierung der BEREC-Leitlinien zur geografischen Untersuchung der Reichweite elektronischer Kommunikationsnetze sowie in die Stellungnahmen zur Methodologie der Europäischen Kommission zur 5G-Qualitätsmessung ein.
Die zwölf thematischen Arbeitsgruppen von BEREC werden jeweils von zwei Co-Chairs geleitet, die aus unterschiedlichen nationalen Regulierungsbehörden kommen. Diese übernehmen ihr Mandat für eine Dauer von zwei Jahren. Im Rahmen der letzten Plenarversammlung wurden die Co-Chairs für die Amtszeit 2025–2026 ernannt. Von den insgesamt 24 Co-Chairs wurden 21 in ihrem Amt bestätigt, während zwei Positionen neu besetzt wurden. Zu den bestätigten Co-Chairs zählt Frau Mag. Elisabeth Felber, Leiterin der Abteilung Internationales und Geschäftsführeragenden der RTR GmbH, Fachbereich Telekom und Post. Sie wurde erneut zur Co-Chair der Arbeitsgruppe „International Roaming“ gewählt. Wir wünschen Frau Mag. Felber weiterhin viel Erfolg in dieser verantwortungsvollen Funktion.
Am 21.11.2024 veröffentlichte die Europäische Kommission die lange erwartete Studie über die Zukunft des Postsektors. Die Studie geht von insgesamt fünf Zukunftsszenarien für den EU-Postsektor mit einem Zeithorizont von 2040 aus, um zentrale Herausforderungen und Marktversagen zu identifizieren. Aufgezeigt werden mehrere wichtige Trends, die in allen Szenarien erwartet werden, wie etwa die Fortsetzung des Rückgangs des Briefvolumen, während das Paketvolumen insgesamt weiter zunimmt. Die Studie entwickelt einen qualitativen und quantitativen Analyserahmen, um die Auswirkungen möglicher Veränderungen auf den Sektor zu untersuchen.
Die Europäische Kommission hat die Studie an den Rat der Europäischen Union übermittelt, diese stellt einen wichtigen Baustein in den Verhandlungen über die dringend notwendige Anpassung der in die Jahre gekommenen Postdienste Richtlinie dar.
Die Gruppe der Europäischen Postregulierungsstellen traf sich am 28. und 29. November zu ihrer 27. Plenarsitzung in Stockholm.
Vor der Plenarsitzung hielt die ERGP einen internen Workshop ab, um Schlüsselthemen bezüglich des zukünftigen Regulierungsrahmens zu diskutieren. Die Diskussion wird in den ERGP-Bericht über die Grundzüge des künftigen Postregulierungsrahmens einfließen.
In der Plenarsitzung wurde unter anderem das ERGP-Arbeitsprogramm für 2025 beschlossen. Darin werden die Aufgaben der ERGP für das nächste Jahr im Einklang mit den strategischen Säulen der ebenfalls in dieser Sitzung angenommenen ERGP-Mittelfrist-Strategie (MTS) 2023 bis 2025 angeführt.
Im Jahr 2025 wird sich die ERGP auf Vorschläge zum künftigen Rechtsrahmen, die Finanzierung des Universaldienstes, die Beurteilung von Fällen höherer Gewalt, Notfälle, Widerstandsfähigkeit und Sicherheit im Postsektor, Kernindikatoren für den Postsektor und Preisindikatoren für den Postsektor, Dienstqualität, Verbraucherschutz und die Bearbeitung von Beschwerden sowie Dienstqualitätsstandards für Inlands- und Auslandspost konzentrieren.
Die ERGP wird zudem eine neue mittelfristige Strategie für die Jahre 2026-2028 erarbeiten, wofür eine Task Force gebildet wird
Aus dem laufenden Arbeitsprogramm 2024 nahm das Plenum folgende Berichte an:
Das Plenum nahm weiters die am 21. November 2024 veröffentlichte Prospektivstudie über die Zukunft des Postsektors zur Kenntnis. Die ERGP stimmt der allgemeinen Schlussfolgerung der Studie zu, dass eine Überprüfung des Regulierungsrahmens gerechtfertigt ist, und wird zu gegebener Zeit eine eingehendere Analyse der Studie vorlegen. Die ERGP bestätigte in diesem Zusammenhang ihre Zusage, die Europäische Kommission bei dieser Arbeit 2025 zu unterstützen.
Neue Chairwoman: Professor Sandra Maximiano, Präsidentin des Verwaltungsrats der portugiesischen Autoridade Nacional de Comunicações (ANACOM), wurde einstimmig zur ERGP-Vorsitzenden für 2026 gewählt. Wir gratulieren sehr herzlich!