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    04/2024
  • Datum
    17.12.2024

Konsultation Vergabe 2300 sowie 2600 MHz: Alt(bewährt)es trifft auf neues Spektrum

(Alexander Fuchs)

Telekom-Control-Kommission (TKK) und Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) wenden sich mit ihrer ersten Konsultation zur Vergabe von Frequenznutzungsrechten in den Bereichen 2300 MHz und 2600 MHzan den Markt sowie an die interessierte Öffentlichkeit und tragen so zu ausreichend Lesestoff für die Feiertage bei. Der nun folgende Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Punkte der Konsultation.

Um welche Frequenzen handelt es sich?

Zur Vergabe gelangen einerseits bereits bekanntes und genutztes 2600 MHz-Spektrum sowie andererseits für Mobilfunk kürzlich gewidmetes und somit neues Spektrum im Bereich 2300 MHz.

Ersteres wurde zuletzt 2010 vergeben und besteht aus zwei Sub-Bändern: FDD (Frequency Division Duplex, gepaarter Bereich) und TDD (Time Division Duplex, ungepaarter Bereich). In Summe sind hier 2x70 MHz (FDD) sowie 50 (mit Schutzabstand effektiv 40) MHz (TDD) nutzbar. Aus Effizienz¬gründen wird mittelfristig eine Umstellung des gesamten Bandes auf TDD diskutiert, wodurch 190 MHz durchgängig nutzbar wären (Band 41, TDD), diese ist zum Zeitpunkt der Vergabe aber nicht möglich. 

Das 2300 MHz-Band gelangt erstmals zur Vergabe, hierbei stehen 60 MHz an TDD-Spektrum zur Verfügung. Wie auch für 2600 MHz, eignet sich dieses Band für zusätzliche Kapazität bei der Bereitstellung von Mobilfunk- oder Breitband-Services.

Vergabeziele und Verordnungen 

Für die anstehende Vergabe werden folgende Ziele festgelegt:

  • Rechtssicherheit
  • Sicherstellung einer effizienten Frequenznutzung
  • Sicherstellung/Förderung effektiven Wettbewerbs
  • Förderung der Versorgung und der Dienstequalität
  • Förderung von Innovation und Geschäftsentwicklung


Außerdem werden im Rahmen des Vergabeverfahrens wiederum zwei Verordnungen erlassen – jeweils zur zahlenmäßigen Beschränkung für 2600 MHz (für 2300 MHz wurde die Festlegung bereits getroffen) sowie zum Auswahlverfahren.

Wettbewerb

Neben Frequenzkappen – 2x30 im FDD-Bereich sowie asymmetrische Kappen von 100-120 MHz insgesamt – wird auch die Rolle von MVNOs am Endkundenwettbewerb diskutiert. Die Regulierungsbehörde behält sich vor, eine Vorleistungs¬zugangs¬verpflichtung aufzuerlegen, sollte sie nach der Konsultation zum Schluss kommen, dass die Verhandlungsmacht der MVNOs nicht ausreicht, um am Mobilfunkmarkt als effektive Wettbewerber zu agieren. Weitere Informationen dazu finden sich im entsprechenden Kapitel sowie im Anhang 3 zur Wettbewerbsanalyse.

Produkt- und Auktionsdesign

Sollte sich während der Zuteilungsdauer eine Umstellung im 2600 MHz-Band auf TDD als effizienter erweisen, so möchte die Regulierungsbehörde die Option eines Wechsels nicht verhindern. Sie schlägt zusätzlich zu Regelungen zur Erleichterung der Neuordnung der Zuteilungen (Reshuffling) auch Folgendes vor: Durch eine verlängerte Zuteilungsdauer (mindestens 19 Jahre plus Verlängerung um bis zu 10 Jahre) soll eine effiziente Frequenznutzung incentiviert sowie zusätzliche Amortisationszeit für eine Umrüstung geschaffen werden. Nutzungsrechte für Spektrum im 2300 MHz-Band laufen mit Ende 2050 aus.

Bei der Aufteilung des verfügbaren Spektrums in Frequenzlose wird versucht, Mindestbandbreiten zu berücksichtigen und das Risiko ineffizienter Verteilungen zu minimieren. Demzufolge schlägt die Regulierungsbehörde Losgrößen von zweimal 30 MHz für 2300 MHz TDD sowie 40 MHz für 2600 MHz vor. Für 2600 MHz FDD werden 2x5 MHz vorgeschlagen, für den Fall einer MVNO-Auflage würden in einer eigenen Stufe vorab drei größere Pakete à 2x15 MHz angeboten. 

Hinsichtlich des vorgeschlagenen Auktionsdesigns wird ebenfalls auf Altbewährtes zurückgegriffen: Mit Ausnahme einer allfällig durch eine MVNO-Auflage zusätzlichen Stufe werden laut Vorschlag alle Frequenzblöcke als frequenzgenerische Lose in einer ersten Stufe mittels eSMRA (dieses Format wurde bereits bei der letzten Vergabe verwendet) zugeteilt, in einer zweiten Stufe werden die jeweiligen Positionen innerhalb der Bänder bestimmt. Einzelheiten dazu finden sich im Anhang 2 Optionen Produkt- und Auktionsdesign

Zur Sicherstellung der Vergabeziele Versorgung, Wettbewerb sowie effiziente Frequenznutzung schlägt die Regulierungsbehörde eine standortbezogene Versorgungsauflage vor, wobei nach Band sowie der Menge an erworbenem Spektrum unterschieden wird. Die jeweilige Anzahl ist dem Konsultationsdokument zu entnehmen, für TDD-Spektrum ist zudem ein Teil der Standorte in suburbanen Gebieten zu betreiben. Um überdies die Verfügbarkeit der Mobilfunkversorgung sicherzustellen und damit dem Trend nach höherer Resilienz in krisenhaften Zeiten zu folgen, schlägt die Regulierungsbehörde Verpflichtungen vor, wonach Standorte bis auf eine gewisse maximale Ausfallszeit verfügbar sein müssen.

Inputs zur Konsultation

Die Konsultationsdokumente sind auf der Website veröffentlicht. Stellungnahmen können bis 14.2.2025 per E-Mail an tkfreq@rtr.at eingebracht werden.



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