(Daniela Andreasch, Stefan Felder)
Die Telekom-Control-Kommission (TKK) hat am 26. März 2024 die 3. Auktion von 5G-Frequenzen abgeschlossen. Im Rahmen des zweistufigen Vergabeverfahrens gelangten Frequenzen aus den Bereichen 26 GHz (7 Blöcke) und 3600 MHz (7 Blöcke) zur Versteigerung. Dem Vergabeverfahren waren mehrere öffentliche Konsultationsverfahren mit den Marktteilnehmern vorangegangen.
Die Auktionserlöse für die vergebenen Frequenzpakete aus dem Bereich 26 GHz betrugen insgesamt 16,2 Mio. Euro, für die vergebenen Frequenzpakete aus dem Bereich 3600 MHz insgesamt rund 8,5 Mio. Euro. Im Fokus der Vergabe standen eine effiziente Frequenznutzung, die Sicherstellung effektiven Wettbewerbs und die Förderung innovativer Geschäftsmodelle. Gewinnmaximierung war, wie bei allen von der Telekom-Regulierungsbehörde durchgeführten Frequenzvergabeverfahren, kein Ziel.
Frequenzspektrum | Mindestgebote gesamt (in Euro) | Auktionserlös gesamt (in Euro) |
26 GHz | 13.300.000 € | 16.203.000 € |
3600 MHz (Restfrequenzen) | 2.330.500 € | 8.490.600 € |
Gesamtsumme | 15.630.500 € | 24.693.600 € |
Aus dem Bereich 26 GHz wurden insgesamt 7 Blöcke à 200 MHz vergeben. Das Mindestgebot je Block betrug 1.900.000 Euro. Die Frequenzen können bis 31.12.2046 genutzt werden. Die erfolgreichen Bieter waren A1 Telekom, T-Mobile und Hutchison. A1 erwarb 2 Blöcke zu insgesamt ca. 4,6 Mio. Euro. T-Mobile erwarb 2 Blöcke zu insgesamt ca. 4,6 Mio. Euro. Hutchison erwarb 3 Blöcke zu insgesamt ca. 6,9 Mio. Euro.
Bieter | Bandbreite (MHz) | Auktionserlös gesamt |
A1 Telekom | 400 MHz | 4.628.000 € |
T-Mobile | 400 MHz | 4.628.000 € |
Hutchison | 600 MHz | 6.947.000 € |
Gesamtsumme | 1400 MHz | 16.203.000 € |
Das 26 GHz-Band ist durch sehr hohe Bandbreiten charakterisiert, hat aber eine eng beschränkte Reichweite für Mobilfunknutzung. Daher sind Frequenzen dieses Spektrums besonders gut für die (temporäre) Versorgung von Gebieten mit hoher Nutzerdichte und somit sehr hohen Kapazitätsanforderungen (Hot Spots) geeignet, aber nicht für eine flächendeckende Nutzung. Weitere Einsatzgebiete sind Industrienutzungen und Campus-Netzwerke sowie die Anbindung von Haushalten mit drahtlosen Breitbandsystemen (Fixed Wireless Access)
Erstmals räumt die Regulierungsbehörde in Zusammenhang mit Versorgungsauflagen die Möglichkeit zur Abschaltung dieser Frequenzen zwischen 00:00 Uhr und 05:00 Uhr ein, sofern keine Leistungsminderung gegenüber dem Tagesbetrieb gegeben ist.
Bei den Frequenzen aus dem Bereich 3600 MHz handelt es sich um Rest-Frequenzen der 5G-Pionierbandvergabe aus 2019, die damals in einigen Regionen aufgrund fehlender Nachfrage von regionalen Anbietern nicht vergeben wurden.
Zur Vergabe standen 7 Blöcke mit jeweils unterschiedlicher Frequenzausstattung für 7 unterschiedliche Regionen. Die Mindestgebote der 7 Blöcke betrugen insgesamt 2.330.500 Euro. Die erfolgreichen Bieter waren A1 Telekom und T-Mobile. A1 Telekom erwarb Frequenzen in 4 Regionen zu insgesamt rund 2,6 Mio. Euro. T-Mobile erwarb Frequenzen in 3 Regionen zu insgesamt rund 5,9 Mio. Euro. Die Frequenzen können bis 31.12.2039 genutzt werden.
Erfolgreicher Bieter | Block | Geographie | Bandbreite | Mindestgebot | Auktionserlös |
T-Mobile | 1 | Region A01u | 40 MHz | 1.357.500 € | 4.986.000 € |
A1 Telekom | 1 | Region A01r | 10 MHz | 98.000 € | 108.000 € |
A1 Telekom | 1 | Region A04u | 60 MHz | 247.000 € | 1.109.000 € |
A1 Telekom | 1 | Region A04r | 60 MHz | 290.500 € | 1.297.000 € |
T-Mobile | 1 | Region A05u | 60 MHz | 161.000 € | 570.300 € |
T-Mobile | 1 | Region A05r | 60 MHz | 126.500 € | 370.300 € |
A1 Telekom | 1 | Region A06u | 10 MHz | 50.000 € | 50.000 € |
Gesamtsumme | 7 | 2.330.500 € | 8.490.600 € |
Nachstehende Abbildung verdeutlicht die Regionen, die von den vergebenen Frequenzblöcken umfasst sind. Für die Regionen A02 (u+r), Region A03 (u+r) und Region A06r wurden bereits in einem früheren Frequenzvergabeverfahren alle Frequenzen vergeben.
Die Frequenzzuteilung erfolgt im Regelfall binnen eines Monats nach Veröffentlichung des Auktionsergebnisses durch die Regulierungsbehörde. Jeder Frequenzzuteilungsinhaber ist verpflichtet, mit dem ihm in diesem Verfahren zugeteilten Frequenzspektrum ab einem gewissen Zeitpunkt eine bestimmte Anzahl an Standorten zu betreiben bzw. die mit der Zuteilung verbundenen Versorgungsverpflichtungen zu erfüllen. Die Versorgungspflichten dienen der Gewährleistung einer effizienten Nutzung der Frequenzen. Bei Nichterfüllung drohen Pönalen
Sämtliche Unterlagen zum gegenständlichen Frequenzvergabeverfahren sind auf der Website der RTR veröffentlicht. Die Ergebnisse der dritten 5G-Auktion sind ebenfalls auf der Website der RTR einsehbar.