Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH veröffentlicht nach Durchführung eines Konsultationsverfahrens das Ergebnis der gemäß § 36 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz 2003 idF BGBl. I Nr. 133/2005 (TKG 2003) durchgeführten Überprüfung der von der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH mit der Telekommunikationsmärkteverordnung 2003 (TKMVO 2003) idF BGBl. II Nr. 117/2005 festgelegten Märkte, mit der die gegebenenfalls der sektorspezifischen Regulierung unterliegenden relevanten nationalen Märkte entsprechend den nationalen Gegebenheiten im Einklang mit den Grundsätzen des allgemeinen Wettbewerbsrechts unter Berücksichtigung der Erfordernisse sektorspezifischer Regulierung festgelegt wurden.