Gemäß § 53 Abs. 2 PMG hat die Regulierungsbehörde Richtlinien für die Durchführung des in § 53 Abs. 1 PMG vorgesehen Verfahrens festzulegen. Die Richtlinien sind in geeigneter Form zu veröffentlichen. Interessierten Personen wird die Möglichkeit eingeräumt innerhalb einer angemessenen Frist Stellungnahmen zu diesen Richtlinien abzugeben.
Die RTR-GmbH hat die Verfahrensrichtlinien für das Streitbeilegungsverfahren nach § 53 Abs. 1 PMG überarbeitet. Ziel des nunmehrigen Entwurfs ist die Vereinfachung des Zugangs zum Schlichtungsverfahren sowie die Anpassung der Verfahrensrichtlinien an die Erfordernisse des im Wesentlichen am 09.01.2016 in Kraft tretenden Alternative- Streitbeilegung-Gesetz (AStG), soweit das jeweilige Schlichtungsverfahren im Einzelfall dem AStG unterliegt.
Allfällige Stellungnahmen zum Dokument senden Sie bitte mit dem Betreff/Kennwort „Verfahrensrichtlinien Poststreitschlichtung“ bis spätestens 20.11.2015 an
konsultationen@rtr.at
oder
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
1060 Wien, Austria
Hinweis: Nicht als vertraulich gekennzeichnete Stellungnahmen werden nach Abschluss der Konsultation auf der Website der RTR-GmbH veröffentlicht.