Gemäß § 128 Abs. 1 TKG 2003 ist interessierten Personen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Vollziehungshandlungen gemäß diesem Bundesgesetz zu geben, sofern diese beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden. Die Konsultationsverfahren sowie deren Ergebnisse sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit § 125 TKG 2003 nichts anderes bestimmt oder angegeben wird, dass eine Veröffentlichung nicht gewünscht wird. Dieser Entwurf einer Vollziehungshandlung betrifft den von der Tele2 Telecommunication GmbH beantragten Erlass einer Teilentbündelungsanordnung ggü. der Telekom Austria TA AG in einem Verfahren nach § 50 TKG 2003 betreffend offene Kollokation. Der Entwurf ist unten zum Download bereitgestellt. Allfällige Stellungnahmen zu dem Entwurf senden Sie bitte unter Bezugnahme auf "Z 1/07" bis spätestens 02.10.2007 an konsultationen@rtr.at oder Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH Mariahilfer Straße 77-79 A-1060 Wien; Österreich