• Bereich
    RTR-GmbH
  • Datum
    20.08.2003
  • Kategorie
    Konsultationen
  • Stellungnahme

Öffentliche Konsultation: Entgeltverordnung 2003 (EVO 2003)

Mit In-Kraft-Treten des Telekommunikationsgesetzes 2003, BGBl. I Nr. 70/2003, hat die Regulierungsbehörde interessierten Personen Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Verordnungen, zu Bescheiden und sonstigen Vollziehungshandlungen zu gewähren, von denen zu erwarten ist, dass diese beträchtliche Auswirkungen auf dem betreffenden Markt haben werden. Gemäß § 24 Abs. 1 und 2 TKG 2003 kann bzw. hat die RTR-GmbH mit Verordnung die näheren Bestimmungen betreffend

  • Entgelte in Rufnummernbereichen mit geregelten Tarifobergrenzen,
  • Entgelte für Rufnummernbereiche für eventtarifierte Dienste einschließlich der Modalität der Mitteilung der Entgelte an die Nutzer und
  • einer transparenten und den erforderlichen Schutz der Nutzer beachtenden Erbringung von Mehrwertdiensten

festzulegen. Um in Bezug auf eine neu zu erlassende EVO bzw. Nummerierungsverordnung (NVO) einen möglichst tragfähigen Konsens zu erreichen, ist für die Regulierungsbehörde ein breiter Diskussions- und Konsultationsprozess von zentraler Bedeutung; die Erlassung einer grundsätzlich überarbeiteten neuen EVO bzw. NVO ist daher erst Anfang 2004 zu erwarten. In Bezug auf die EVO waren aus rechtlicher Sicht keine zwingenden Anpassungen unmittelbar erforderlich. Allerdings fehlen hinsichtlich des seit einiger Zeit bereits verfügbaren Nummernbereiches für eventtarifierte Dienste (0)901 (u.a. Votingdienste, aber auch Mehrwert-SMS Dienste) praxisgerechte Bestimmungen in der EVO. Von der RTR-GmbH wurde daher ein Entwurf einer Entgeltverordnung 2003 - EVO 2003 erstellt, welcher nun zusammen mit den entsprechenden erläuternden Bemerkungen gemäß § 128 TKG 2003 konsultiert wird. Stellungnahmen zum Entwurf einer EVO 2003 senden Sie unter Bezugnahme auf diese bis spätestens 22.9.2003 an konsultationen@rtr.at oder Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien; Austria Hinweis: Nicht als vertraulich gekennzeichnete Stellungnahmen werden nach Abschluss der Konsultation auf der RTR-Website veröffentlicht.

Gerne halten wir Sie am Laufenden!

Ich stimme der Verarbeitung meiner hier angegebenen E-Mail-Adresse laut den Bestimmungen zum Datenschutz ausdrücklich zu. Diese Zustimmung kann ich jederzeit widerrufen.