Die Regulierungsbehörde hat interessierten Personen Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Verordnungen, zu Bescheiden und sonstigen Vollziehungshandlungen zu gewähren, von denen zu erwarten ist, dass diese beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden.
Mit der ZR-DBV 2019 wird die Schaffung einer zentralen Datenbank für alle österreichischen Rufnummern ermöglicht. Der Regulierungsbehörde wird damit die Möglichkeit gegeben, ihre bisherige Tätigkeit im Bereich der Rufnummernverwaltung – insbesondere auch im Zusammenhang mit der Nummernübertragung (Portierung) und der Weitergabe – auf eine moderne, elektronische Plattform zu transferieren und diese auch den Markteilnehmern und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Die Datenbank dient auch der Unterstützung der Standort- und Stammdatenabfrage bei Notrufen und anderen gesetzlich vorgesehenen Auskunftspflichten und wird so ausgestaltet, dass sie von den Betreibern als Basis für ein zukünftiges „Direct Routing“ verwendet werden kann.
Von der RTR-GmbH wird der vorliegende Entwurf der ZR-DBV nun gemäß § 128 TKG 2003 bis 22.01.2020 konsultiert.
Zur besseren Übersicht sind die Erläuternden Bemerkungen direkt nach den jeweiligen Bestimmungen zu finden und das geplante In-Kraft-Tretens-Datum ist, sofern es vom Rest der Verordnung abweicht, am Beginn jeder Bestimmung angeführt.
Stellungnahmen zum Entwurf der ZR-DBV senden Sie bitte unter Bezugnahme auf diese bis spätestens 22.01.2020 an
oder
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien; Austria
Stellungnahmen werden – wenn nicht explizit anders angegeben – auf der Webseite der RTR-GmbH veröffentlicht, ebenso wird eine Liste der Unternehmen, die Stellungnahmen abgegeben haben, zur Verfügung gestellt.