Gemäß § 206 Abs 1 TKG 2021 ist interessierten Kreisen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Vollziehungshandlungen gemäß diesem Bundesgesetz zu gewähren, wenn diese beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden. Die Konsultationsverfahren sowie deren Ergebnisse sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit § 208 TKG 2021 nicht anderes bestimmt oder angegeben wird, dass eine Veröffentlichung nicht gewünscht wird.
Der gegenständliche Entwurf einer Vollziehungshandlung betrifft den Vorleistungsmarkt für den Zugang zu Teilnehmeranschlüssen an festen Standorten und sieht die Feststellung vor, dass dieser Markt für eine sektorspezifische Regulierung nicht mehr relevant ist; die bestehenden Verpflichtungen sollen ab Zustellung des Bescheids mit der Maßgabe aufgehoben werden, dass ein Zugang zur physischen Entbündelung in Bezug auf Neukunden der Entbündelungspartner für sechs Monate nach Zustellung des Bescheids und in Bezug auf Bestandskunden der Entbündelungspartner für 24 Monate nach Zustellung des Bescheids weiterhin anzubieten ist. Ein Zugang zu Bitstream-Vorleistungen ist in Bezug auf Neukunden der Vorleistungspartner für zwölf Monate nach Zustellung des Bescheids und in Bezug auf Bestandskunden der Vorleistungspartner für 24 Monate nach Zustellung des Bescheids weiterhin anzubieten.
Der Entwurf steht unten zum Download bereit.
Allfällige Stellungnahmen senden Sie bitte unter Bezugnahme auf den Entwurf bis spätestens Di., 16.08.2022, an
Stellungnahmen werden – wenn nicht explizit anders angegeben – auf der Webseite der RTR veröffentlicht, ebenso wird eine Liste der Unternehmen, die Stellungnahmen abgegeben haben, öffentlich zur Verfügung gestellt.
Link zu den Stellungnahmen