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  • Datum
    04.12.2023

Wo ist mein Paket? – Zustellprobleme dominieren die Statistik bei Empfangsbeschwerden

Empfangsbeschwerden zeigen: Zustellprobleme gibt es bei allen Post-Diensteanbietern

"Von Jänner bis Ende November haben wir insgesamt 6.100 Postempfangsbeschwerden verzeichnet. Die Beschwerden betreffen durchwegs Zustellprobleme bei Paketen. Diese Zahlen sind zwar unerfreulich, angesichts der voraussichtlich 380,9 Millionen Pakete, die bis Ende 2023 in Österreich transportiert werden, aber eher vernachlässigbar", sagt Dr. Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post und ergänzt, "aufgrund des Weihnachtsgeschäfts sind im Dezember immer besonders viele Pakete unterwegs. Damit die Zustellung möglichst reibungsfrei klappt, haben wir – basierend auf unseren Erfahrungen – auf unserer Website einige hilfreiche Informationen zusammengestellt."

Statusmeldungen zum Paketversand: Achtung vor Betrugs-SMS und-Mails, whatsapp & Co

Die RTR registriert auch immer wieder Beschwerden und Anfragen zu SMS, Chat-Nachrichten oder Mails, die vermeintlich über den Verbleib von Paketsendungen informieren und im schlimmsten Fall sogar ‚Gebühren‘ für den Weitertransport verlangen. "Das ist schlichtweg Betrug! Die in Österreich angesiedelten Postdiensteanbieter verlangen online kein Geld für den Weitertransport von Paketen und erheben auch keine Kontodaten! Die Postdiensteanbieter fragen während des Zustellprozesses auch keine Adressdaten ab oder versenden über Messengerdienste wie whatsapp Statusmeldungen. Hier ist besondere Vorsicht angeraten", hält Steinmaurer fest.

Vorsicht bei Nachnahme-Sendungen - Packerl für Dritte übernehmen oder nicht?

Es ist reines Entgegenkommen, ein Paket für eine Nachbarin bzw. einen Nachbarn zu übernehmen. Eine Verpflichtung gibt es nicht. Übernimmt man eine Postsendung, so haftet man zwar grundsätzlich für nichts, aber man muss Sorge dafür tragen, dass die Postsendung nicht beschädigt wird. "Bei Nachnahme-Paketen erfolgt die Übergabe nur dann, wenn der geforderte Betrag bei der Zustellung bezahlt wird. Hier empfehlen wir abzuwägen, ob man bei Übernahme für Dritte das ausgelegte Geld dann auch wirklich zurückerhält", sagt Steinmaurer.

Als Wertsendung aufgeben: damit Gutscheine und Geldgeschenke ankommen

Gerade zu Weihnachten werden beispielsweise gerne Gutscheine oder Schmuckstücke versendet. Je nach Postdiensteanbieter und gewählter Versandart gelten unterschiedliche Haftungsregelungen "Stellen Sie sicher, dass der Inhalt überhaupt gemäß den Vertragsbedingungen des jeweiligen Postdiensteanbieters versendet werden darf, ausreichend versichert und auch korrekt verpackt ist", empfiehlt Steinmaurer. Werden diese vertraglichen Vorgaben nicht eingehalten, tragen die Versender:innen bei Verlust oder Beschädigung ihrer Pakete meist das Risiko.

Abstellgenehmigung nur für sichere, nicht einsehbare Plätze erteilen

Empfänger:innen können einem Postdiensteanbieter mit einer Abstellgenehmigung erlauben, Sendungen in ihrer Abwesenheit an einer bestimmten Stelle zu hinterlegen. Wurde eine Abstellgenehmigung erteilt, erklärt man sich allerdings mit allen Folgen daraus einverstanden. Das umfasst auch den Verlust oder die Beschädigung einer Sendung. Wir empfehlen daher, eine Abstellgenehmigung nur dann zu erteilen, wenn ein wirklich sicherer, nicht einsehbarer und eindeutig festgelegter Ort zur Verfügung steht, der vor unbefugter Entwendung, aber auch vor Beschädigung, Staub und Nässe schützt. Sicherer sind Empfangsboxen oder Abholstellen bzw. Abholboxen der Postdienstenanbieter.

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