• Bereich
    Telekommunikation
  • Datum
    19.05.2023

Netzneutralität: Endgültiges Aus für Zero-Rating in Österreich

Nachdem Telekom-Anbieter Zero-Rating bereits gegen Ende des ersten Halbjahres 2022 in ihren Angeboten an Neukund:innen ohne förmliche Anordnung durch die Regulierungsbehörde proaktiv eingestellt hatten, sind nunmehr auch sämtliche Angebote an Bestandskund:innen beendet worden. „Damit gehört das ‚klassische‘ Zero-Rating in Österreich endgültig der Vergangenheit an. Langfristig wird dadurch der freie Zugang zum offenen Internet sowie dessen Innovationskraft gestärkt und die Produktvielfalt im Internet-Ökosystem weiter gefördert“, informiert Dr. Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post

Im Herbst 2021 hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Fragen des Zero-Ratings und der Netznetzneutralität beschäftigt und drei bemerkenswerte Entscheidungen gefällt, die eine Aktualisierung der Leitlinien des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) über das Offene Internet (Netzneutralität) notwendig gemacht und das Ende „klassischer“ Zero-Rating Angebote eingeleitet haben. Die neue Version wurde am 14.06.2022 vom zuständigen BEREC Gremium beschlossen und veröffentlicht.

Daran anschließend haben die österreichischen Regulierungsbehörden Telekom-Control-Kommission und der Fachbereich Telekommunikation und Post der RTR Auskünfte Daten bei den Marktteilnehmern eingeholt und analysiert. Auf Basis der dabei erhaltenen Faktenlage sowie unter Berücksichtigung der aktualisierten BEREC-Leitlinien wurden die notwendigen Schritte zur weiteren Sicherstellung der Netzneutralität in Österreich eingeleitet und insgesamt vier Anbieter im November 2022 seitens des Telekom-Control-Kommission verpflichtet, ihre Zero-Rating Angebote an Bestandskund:innen bis März 2023 endgültig einzustellen. Das Angebot vor Zero-Rating an Neukund:innen stellten alle Anbieter bereits im Juli 2022 proaktiv ein.

„Damit zählt Österreich zu den ersten Ländern Europas, in denen zuvor angebotenes Zero-Rating erfolgreich und vollständig vom Markt genommen werden konnte. Hierbei war uns wichtig, dass dies für Anbieter:innen und Kund:innen möglichst schonend, rechtssicher und konsumentenfreundlich erfolgt“, zeigt sich Steinmaurer zufrieden. „Dies war eine herausfordernde Aufgabe, zumal Millionen österreichischer Telekomverträge derartige Angebote enthalten hatten und hier seitens der Regulierungsbehörde sowie seitens der Telekom-Anbieter zügiges Handeln gefragt war. Umso mehr freut es mich, dass am Ende alles so hervorragend funktioniert hat.“ so Steinmaurer abschließend.

Was versteht man unter Zero-Rating?

Bei Zero-Rating handelt es sich im Wesentlichen um die unentgeltliche (d.h. nicht auf das im Tarif inkludierte Datenkontingent angerechnete) Übertragung von Daten für bestimmte Anwendungen oder Gruppen von Anwendungen (Chatdienste, Musikdienste etc.). Zero-Rating Angebote, bei denen ein Teil des Internetdatenverkehrs des Endkunden bzw. der Endkundin anders verrechnet wird als der Rest dieses Internetdatenverkehrs, waren in den vergangenen Jahren europaweit bei Endnutzer:innen durchaus beliebt und üblich. 

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