• Bereich
    Telekommunikation
  • Datum
    13.09.2024

RTR veröffentlicht Wahrnehmungs­bericht des Netz­sicherheits­beirats

Ein Großteil der Arbeit des bei der RTR eingerichteten Fachbeirats für Sicherheit in elektronischen Kommunikationsnetzen im Jahr 2023 war der Erstellung des ersten Wahrnehmungsberichts für das Jahr 2023 gewidmet. "Wir haben den Bericht – wie im Gesetz vorgeschrieben - im Sommer dem Bundesministerium für Finanzen übergeben. Die White Version wurde vom Finanzministerium zur Veröffentlichung auf der RTR-Website freigegeben", informiert Dr. Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post, in seiner Funktion als Vorsitzender des Fachbeirats.

Der Bericht besteht aus Wahrnehmungen der einzelnen Mitglieder, in denen diese die von ihnen in ihrem jeweiligen fachlichen Umfeld beobachteten Entwicklungen, Trends und Einschätzungen mitteilen und Empfehlungen für mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im Bereich der elektronischen Kommunikation aussprechen. Behandelt werden die Themenbereiche "Recht und Politik", "Technologie und technische Risikoeinschätzung" sowie "Märkte und Verbraucher:innen". Darüber hinaus wird auf Einzelthemen wie etwa "Schwachstellen in Hard- und Software von Telekommunikationsnetzausstattung und Supply-Chain-Security", "Identifizierung und Authentifizierung in Kommunikationsnetzen" oder "Netzsicherheit und Zertifizierung" eingegangen.

Der veröffentlichte Wahrnehmungsbericht steht auf der Website der RTR zum Download bereit.

Hintergrundinformation

Mit Inkrafttreten des TKG 2021 wurde von der Bundesregierung ein zwölfköpfiger Fachbeirat für Sicherheit in elektronischen Kommunikationsnetzen auf vier Jahre bestellt. Dieser Fachbeirat ist ein Expertengremium, welches zwei- bis viermal jährlich zusammentritt und das für Telekommunikationsfragen zuständige Bundesministerium für Finanzen in Fragen der Netzsicherheit berät.

Hauptaufgaben des Fachbeirats sind neben der Beratung des Bundesfinanzministeriums zu allgemeinen Aspekten der Sicherheit für Netze der elektronischen Kommunikation die Erstellung von Gutachten in Verfahren zur Einstufung eines Herstellers von Netzkomponenten als Hochrisikolieferant. Darüber hinaus beobachtet der Fachbeirat die sicherheitstechnologische Entwicklung von Netzkomponenten und von Dienstleistungen für solche Netze und berichtet dem Bundesministerium zumindest einmal jährlich über seine Wahrnehmungen hierzu.

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