Per Bescheid verpflichtet der Telekomregulator den Anbieter Lycamobile Austria Limited hinkünftig, den Kundinnen und Kunden, die Internetzugänge von Lycamobile beziehen, auf deren Wunsch eine öffentliche IP-Adresse (IPv4-Adresse) zur Verfügung zu stellen. Ein zusätzliches Entgelt darf Lycamobile dafür nicht in Rechnung stellen.
„Wir haben Lycamobile wiederholt schriftlich aufgefordert, ihren Endnutzerinnen und Endnutzern öffentliche IP-Adressen zur Verfügung zu stellen, allerdings ohne Erfolg. Lycamobile zwingt uns daher, sie mit Bescheid zur Herstellung des rechtskonformen Zustandes zu verpflichten. Es geht ganz klar darum, dass Nutzerinnen und Nutzer zu ihrem Recht kommen“, informiert Dr. Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH für den Fachbereich Telekommunikation und Post.
Dienste oder Smart-Home-Anwendungen ohne öffentliche IP-Adressen ein „No-Go“
Um beispielsweise Smart-Home-Anwendungen oder Webservices über seinen eigenen Internetzugang bereitzustellen, benötigt man zumindest eine dynamisch-öffentliche IPv4-Adresse. Nur dann ist die Erreichbarkeit aus dem Internet gegeben. Sofern Betreiber, wie bisher Lycamobile, ihren Kundinnen und Kunden nur eine private IP-Adresse zuweisen, sind unter Umständen bestimmte Dienste oder Anwendungen nicht nutzbar.
Die Entscheidung der Regulierungsbehörde basiert auf den rechtlichen Vorgaben der Netzneutralitäts-Verordnung der Europäischen Union. Sie ist noch nicht rechtskräftig.