Grundsätzlich sind Nachnahmesendungen ins Ausland möglich, jedoch nicht in alle Länder. Postdiensteanbieter können Fragen dazu im Detail beantworten.
Die Nachnahme ist eine Art der Zustellung, bei der die Empfängerin oder der Empfänger einen Betrag zahlen muss, bevor sie oder er die Sendung erhält. Dieser Betrag wird von der Absenderin bzw. dem Absender festgelegt.
Der Postdiensteanbieter nimmt die Zahlung bei der Zustellung entgegen und überweist dann den Betrag an die Absenderin bzw. den Absender.
Ein Rückschein ist eine Option, die eine Absenderin bzw. ein Absender bei einer Einschreibesendung wählen kann. Der Rückschein wird von der Empfängerin oder vom Empfänger bei Erhalt der Sendung unterzeichnet und an die Absenderin bzw. den Absender zurückgesandt. Dadurch erhält die Absenderin bzw. der Absender eine Bestätigung, dass die Empfängerin oder der Empfänger die Sendung erhalten hat.
Wenn Sie eine Sendung mit dem Vermerk „Eigenhändig“ kennzeichnen, wird die Sendung nur an die in der Anschrift genannte Person ausgehändigt. Die Sendung kann auch von Personen übernommen werden, die dazu bevollmächtigt sind.
Internationale Wertbriefe und Wertpakete können nur eingeschränkt versandt werden. Einerseits können Wertbriefe und Wertpakete nicht in alle Länder verschickt werden. Andererseits gibt es auch für jene Länder, in die Wertsendungen verschickt werden können, oft Einschränkungen. Beispielsweise können nicht alle Gegenstände als Wertsendung versandt werden, und oft werden nur Sendungen nur bis zu einer gewissen Wert akzeptiert. Die unterschiedlichen Postdiensteanbieter können dazu am besten Auskunft geben.
Bargeld und wertvolle Dokumente sollten nur nach genauer Abklärung mit dem Postdiensteanbietern transportiert werden. Bei den meisten Standardprodukten ist eine derartige Beförderung ausgeschlossen und es ist vor allem kein Versicherungsschutz im Falle eines Verlustes gegeben. Bitte erkundigen Sie sich im Falle eines solchen Versandes vorab genau, welcher Versicherungsschutz für Ihre Sendungen gegeben ist.
Für den Versand von Bargeld per Brief oder Paket (in- oder ausländische Zahlungsmittel wie Geldscheine oder Münzen) innerhalb Österreichs müssen Sie unbedingt einen Wertbrief oder ein Wertpaket mit entsprechender Versicherung verwenden.
Wenn Sie Bargeld, Sparbücher, Wertpapier, Schmuck oder andere Wertgegenstände versenden wollen, sollten Sie diese unbedingt per Wertsendung versenden.
Keinesfalls jedoch sollten wertvolle Gegenstände einfach mit einem „normalen“ Brief oder Paket versandt werden. Es besteht ansonsten kein ausreichender Versicherungsschutz!
Eine Wertsendung wird durch den Postdiensteanbieter gegen Verlust, Entwendung oder Beschädigung versichert.
Briefsendungen, deren Wert 75 Euro übersteigt, müssen unbedingt als Wertsendung versandt werden. Für Wertsendungen gibt es spezielle Wertbrief-Kuverts, mit denen wertvolle Sendungen am einfachsten versandt werden können. Auch wertvolle Dokumente wie Sparbücher, gültige Zahlungsmittel (in- und ausländisches Bargeld), Wertpapiere, Schecks, Kredit- oder Bankomatkarten, Sparkarten und Ähnliches müssen im Inland als Wertsendungen gekennzeichnet werden. Wenn der Wert der Sendung 1.500 Euro übersteigt, muss die Sendung versiegelt sein. Für [Wertsendungen ins Ausland] gibt es oft abweichende Regeln.
Bei Paketsendungen, deren Wert über 510 Euro liegt, ist eine Wertangabe zwingend vorgeschrieben. Wir empfehlen, mit dem jeweiligen Postdiensteanbieter Kontakt zu den Wertgrenzen aufzunehmen.
Bis zu welchem Wert Ihre Sendung versichert ist, hängt von der Art der Sendung ab. Standardmäßig sind Ihre Briefe bis 75 Euro und Ihre Pakete bis 510 Euro versichert. Sollte der Wert Ihrer Sendung diese Beträge übersteigen, empfehlen wir den Versand als Wertsendung, damit der Versicherungsschutz diesen Wert umfasst. Achten Sie auch auf mögliche Ausnahmebestimmungen bei der Versicherung.
Wenn Sie Werbesendungen „An einen Haushalt“ nicht erhalten wollen, können Sie einen Aufkleber auf Ihrem Briefkasten befestigen, auf dem „Bitte keine Werbung“ steht. Diesen Aufkleber erhalten Sie bei der Wirtschaftskammer Österreich Konsumentenschutzorganisationen oder anderen Interessenvertretungen. Der Aufkleber ist bindend für Postdiensteanbieter und andere Organisationen, die Werbung verteilen.
Um Werbesendungen zu unterbinden, die an Sie adressiert sind, können Sie sich in die Robinsonliste eintragen lassen.
Man unterscheidet zwischen Werbesendungen, die nicht adressiert sind, und persönlich adressierten Werbesendungen.
Nicht adressierte Sendungen haben den Aufdruck „An einen Haushalt“ oder werden ohne Anschrift in den Briefkasten eingeworfen, wie zum Beispiel Flugzettel oder Werbebroschüren.
Adressierte Werbung ist direkt an Sie gerichtet, indem die Sendung mit Ihrem Namen und Ihrer Anschrift gekennzeichnet wird.
Eine eingeschriebene Sendung erhält eine eindeutige Nummer, die den Verlauf der Sendung überprüfbar macht. Eine Einschreibesendung ist durch den Postdiensteanbieter pauschal gegen Verlust, Entwendung oder Beschädigung versichert. Die Absenderin oder der Absender erhält eine Bestätigung, wenn die Sendung an die Empfängerin bzw. den Empfänger ausgehändigt wurde (Einschreibzettel).
Eine Sendungsverfolgung ist eine freiwillige Dienstleistung einzelner Postdiensteanbieter, bei der der Sendungsverlauf einer Sendung durch Eingabe von Daten (z.B. Sendungs- oder Beförderungsnummer) selbst nachverfolgt werden kann. Die Daten dazu werden (je nach Postdiensteanbieter) der Absenderin bzw. dem Absender und/oder der Empfängerin bzw. dem Empfänger zugänglich gemacht.
Eine Nachforschung ist ein formeller Auftrag der Absenderin bzw. des Absenders, den Weg und den Verbleib einer bestimmten Sendung zu ermitteln. Nur die Absenderin oder der Absender ist zur Erteilung eines Nachforschungsauftrages berechtigt.